Wer bei der Ersatzwahl als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission kandidieren möchte, kann bis spätestens Donnerstag, 15. September 2022, 17 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Schulstrasse 3, Mörschwil, einen Wahlvorschlag einreichen. Sämtliche eingegangenen, gültigen Wahlvorschläge werden auf dem Stimmzettel für die Ersatzwahl vom 27. November 2022 aufgeführt.
Unterlagen online erhältlich
Die Gemeinderatskanzlei stellt die Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge sowie die Zustimmungserklärung zur Verfügung. Für eine Bestellung der Formulare oder für weitere Auskünfte steht die Gemeinderatskanzlei (Telefon 071 868 78 69) gerne zur Verfügung. Die Unterlagen sind zudem auf www.moerschwil.ch unter der Rubrik Portrait/Aktuelles zum Download verfügbar. Die Ortsparteien wurden mit den Unterlagen bedient.
Zweiter Wahlgang im März
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 12. März 2023 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens Donnerstag, 15. Dezember 2022, 17 Uhr, der Gemeinderatskanzlei Mörschwil einzureichen. Beim zweiten Wahlgang sind auch stille Wahlen möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.