Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Strassburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein. Russland und die Ukraine waren ursprünglich beide Mitglieder des Europarats. Das Gremium hatte Russlands Mitgliedschaft am 25. Februar in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine zunächst suspendiert. Nachdem der Kreml am 15. März seinen Austritt erklärt hatte, wurde Russland endgültig aus dem Europarat ausgeschlossen.
Schweiz/Ausland
11.06.2022
EGMR: Russland will Urteile nicht beachten
Der russische Präsident Wladimir Putin im Kreml. Foto: Mikhail Metzel/Pool Sputnik Kremlin/AP/dpa
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Europa – Russland will sich nicht mehr an Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte halten. Ein entsprechendes Gesetz unterzeichnete Präsident Wladimir Putin am Samstag, wie die Agentur Tass meldete. Demnach werden Urteile, die nach dem 15. März ergangen sind, nicht mehr ausgeführt.