Als ukrainischer Einwohner und unter Vertrag stehender Marinesoldat sollten ihm alle Rechte eines Kriegsgefangenen gemäss der Genfer Konvention gewährt werden, hiess es nach Angaben der Nachrichtenagentur PA in der Erklärung. Dazu zähle auch eine vollständig unabhängige Rechtsvertretung.
Das Oberste Gericht der separatistischen Donezker Volksrepublik (DVR) hatte am Donnerstag drei ausländische Kämpfer in den Reihen der ukrainischen Streitkräfte als Söldner zum Tode verurteilt. Darunter waren zwei Briten und ein Marokkaner. Die beiden Briten waren Mitte April in der südostukrainischen Hafenstadt Mariupol von prorussischen Kräften gefangen genommen worden. Beide hatten laut Medienberichten schon vor dem Krieg in der Ukraine gelebt und auch dort geheiratet.