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Schweiz/Ausland
03.06.2022

Uber-Fahrer laut Bundesgericht Arbeitnehmer

Fahrerinnen und Fahrer des Taxidienstes Uber sind laut Bundesgericht nicht Selbstständige, sondern Arbeitnehmende. (Archivbild)
Fahrerinnen und Fahrer des Taxidienstes Uber sind laut Bundesgericht nicht Selbstständige, sondern Arbeitnehmende. (Archivbild) Bild: Keystone/AP/MARK LENNIHAN
Fahrdienste – Uber-Fahrer müssen laut einem Urteil des Bundesgerichts als Arbeitnehmer und nicht als Selbstständige betrachtet werden. Der Kanton Genf ist der Ansicht, dass es sich um einen "historischen Entscheid" handelt, der für alle Kantone präjudizierende Wirkung haben wird.

Die Bundesrichter bestätigten damit das Urteil des Genfer Verwaltungsgerichts. Dieses hatte festgestellt, dass die Fahrer, die für das multinationale Unternehmen arbeiten, wie Angestellte behandelt werden müssten. Uber hatte gegen diesen Entscheid Berufung eingelegt.

Das Unternehmen muss nun als Arbeitgeber das Arbeitsrecht einhalten. Dazu gehört auch die Begleichung der Sozialabgaben. Das Volkswirtschaftsdepartement, das am Freitag den Inhalt des Bundesgerichtsurteils bekannt gab, wird voraussichtlich an einer Medienkonferenz weitere Einzelheiten bekannt geben.

Keystone-SDA
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