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Stadt St.Gallen
15.03.2022
15.03.2022 17:52 Uhr

Russen riskieren Konto-Sperrung

Bild: Archiv
Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges reichen bis in die Ostschweiz: Jetzt wurde etwa einer gebürtigen Russin das Konto kurzfristig gesperrt – obwohl sie heute Schweizerin ist.

Ohne Vorwarnung habe die Acrevis das Konto einer Schweizerin wegen ihrer Russland-Herkunft gesperrt. Das erzählte eine Frau, die anonym bleiben will, dem Newsportal «20 Minuten». Die gebürtige Russin ist seit über sieben Jahren Kundin bei der Bank und seit 2015 Schweizer Staatsbürgerin.

Als die Bank am 3. März das Konto der Frau gesperrt hat, habe sie der Acrevis sofort eine Kopie ihrer Schweizer ID geschickt, worauf die Sperre provisorisch aufgehoben wurde. Danach suchte die Bank mit Hauptsitz in St.Gallen ein persönliches Gespräch mit der Frau und gab das Konto anschliessend frei.

«Ich bin nicht verantwortlich für den Krieg, spüre aber seine Auswirkungen in der Schweiz», so die Frau. Die Sperrung und die Tatsache, dass man sie aufgrund ihrer Herkunft anders behandelt hat, habe sie schockiert.

Die Acrevis erklärt das Prozedere gegenüber stgallen24 mit den Vorgaben des Bundesrates: «Kunden, die bei Eröffnung des Kontos zwecks Identifikation ausschliesslich ihren russischen Pass vorgelegt hatten, fallen aufgrund der geänderten Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine vom 4. März 2022 unter den neuen Art. 20 der Verordnung. Dieser verbietet es den Schweizer Banken per sofort, Einlagen von russischen Staatsangehörigen entgegenzunehmen, wenn der Gesamtwert 100'000 Franken übersteigt. Die Verordnung bietet keinen Interpretationsspielraum und ist einzig durch die sofortige Sperrung des Kontos sicherzustellen.»

Betroffen von den Massnahmen sind nur Bürger aus Russland ohne Aufenthaltsbewilligung.

Um zu prüfen, ob betroffene Kunden unter die Ausnahme des Verbots gemäss Art. 20 Abs. 2 lit. a der Verordnung fallen, wurden diese umgehend von Acrevis kontaktiert und gebeten, der Bank – falls vorhanden – einen Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit oder eines Schweizer Aufenthaltstitels zu erbringen. «Erfolgt dies, so werden die Kontosperrungen sofort aufgehoben», so Acrevis weiter.

«Es liegt in der Natur der Sache, dass solche Sperrungen ohne Vorankündigungen erfolgen müssen, um bis zur Klärung des Sachverhalts potenziell unerlaubte Transaktionen zu verhindern. Für entstandene Unannehmlichkeiten bis zur Klärung des Sachverhalts entschuldigen wir uns», hält Acrevis gegenüber stgallen24 fest.

Sollte eine Bank diese Prüfung unterlassen, könnte es sein, dass sie gegen die Russland-Sanktionen verstosse. Dafür drohen Freiheitsstrafen oder hohe Bussen.

Das bestätigt Rechtsanwalt Fabian Teichmann gegenüber «20 Minuten»: «Es ist richtig, dass die Banken den Aufenthaltsstatus ihrer Kundschaft mit russischen Wurzeln prüfen und nach der Staatsangehörigkeit fragen. Denn das sind die neuen rechtlichen Vorgaben.»

Teichmann geht darum davon aus, dass alle Schweizer Banken so oder ähnlich vorgehen würden. Unterlasse eine Bank diese Prüfung, könne sie nicht wissen, ob sie gegen die Russland-Sanktionen verstosse oder nicht. Sie riskiere dann harte Strafen, zum Beispiel Gefängnis bis zu einem Jahr oder Bussen bis zu einer Million Schweizer Franken. In schweren Fällen sei sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.

stgallen24/stz.