Innert der Referendumsfrist vom 5. November 2021 bis 14. Dezember 2021 wurde das Referendum gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 26. Oktober 2021 betreffend Feuerschutzreglement der politischen Gemeinde Mörschwil nicht ergriffen. Es liegt somit ein zustimmender Entscheid der Bürgerschaft vor. Der Gemeinderat hat den Vollzugsbeginn des Reglements auf den 1. Januar 2022 festgelegt.
Zudem hat er beschlossen, den Maximalbetrag der Feuerwehrersatzabgabe von 600 auf neu 700 Franken zu erhöhen. Wie bereits im Vorjahr wird auf den Bezug der Feuerschutzersatzabgabe verzichtet, wenn deren Berechnung nach Tarif einen Betrag von weniger als 50 Franken ergibt.