In einem Mietraum eines mehrstöckigen Gewerbegebäudes soll es im Herbst 2019 zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr zwischen einer damals 15-Jährigen und mehreren Männern gekommen sein, nachdem Alkohol und Marihuana konsumiert wurden. Drei junge Männer aus Nordmazedonien und dem Kosovo waren zum Zeitpunkt 19 Jahre alt. Vergangene Woche mussten sie sich vor dem Kreisgericht St.Gallen verantworten. Mittlerweile wurde das Urteil gesprochen.
15-Jährige unter Drogen gesetzt und vergewaltigt
Einem Nordmazedonier wurde neben der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern auch mehrfache Vergewaltigung sowie gewerbsmässiger Betrug, Widerhandlungen gegen das Waffen- sowie Strassenverkehrsgesetz und ausserdem das Verabreichen gesundheitsgefährdeter Stoffe an Kinder vorgeworfen.
Er soll dem Mädchen hochprozentigen Alkohol, Marihuana und Ecstasy zugänglich gemacht haben. Das Ecstasy ist der Teenagerin mindestens einmal schlecht eingefahren. Ihr wurde schlecht und ihr war sehr kalt, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.
Sie legte sich deshalb in einem Hotel ins Bett und unter die Decke. Sie hatte Angst und klar keine Lust auf Geschlechtsverkehr. Dennoch begann der Beschuldigte, das Mädchen zu küssen. Es wies den jungen Mann an, von ihr abzulassen. Doch das tat dieser nicht, auch nicht, als er von der 15-Jährigen getreten wurde. Schliesslich kam es zum Geschlechtsverkehr, obwohl das Mädchen zuvor klar machte, dass sie das nicht wolle.
Tätigkeitsverbot mit Kindern
Ausserdem bot der Wüstling auf Internetmarktplätzen in mindestens zwanzig Fällen Airpods zum Verkauf an, die er jedoch nie lieferte. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Nordmazedonier für seine Vergehen, unter anderem mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kinder und gewerbsmässigem Betrug, eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon acht abzusitzen wären. Zudem eine bedingte Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken. Der heute 21-Jährige soll die Schweiz für sieben Jahre verlassen. Ausserdem wird ein Verbot für Tätigkeiten mit Kindern gefordert.
Ein zweiter Beschuldigter wurden neben den sexuellen Handlungen mit Kindern auch wegen mehrfacher Pornografie und Gewaltdarstellung angeklagt. Auf dem Handy des Kosovaren wurden rund 20 Videos mit verbotenem Inhalt festgestellt. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Mittäter eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie eine bedingte Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 30 Franken. Zudem wird ein Landesverweis für fünf Jahre und ein Tätigkeitsverbot verlangt.
Dem dritten Beschuldigten werden neben den sexuellen Handlungen mit Kindern keine weitere Taten vorgeworfen. Für den heute 21-jährigen Nordmazedonier werden eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten sowie ein Landesverweis von fünf Jahren und ein Tätigkeitsverbot gefordert.
Alle drei schuldig gesprochen
Alle drei Männer hatten an der Gerichtsverhandlung den Tatbestand der sexuellen Handlungen mit einem Kind bestritten, wie das «St.Galler Tagblatt» berichtet. Während die Staatsanwaltschaft für die drei Männer aus dem Balkan eine bedingte oder teilbedingte Freiheitsstrafe und eine Landesverweisung von fünf bis sieben Jahre beantragte, verlangte die Verteidigung deutlich mildere Strafen und keinen Landesverweis.
Der 21-jährige Nordmazedonier und ehemalige Freund des Mädchen wurde in den Anklagepunkten der mehrfachen Vergewaltigung, mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, Pornografie, Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gewerbemässiger Betrug, Führen eines Motorfahrzeugs ohne im Besitze eines erforderlichen Führerausweises zu sein und Vergehen gegen das Waffengesetz für schuldig gesprochen.
Das Kreisgericht verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren, wobei acht Monate zu vollziehen sind, und einer bedingten Geldstrafe. Er muss die Schweiz für sieben Jahre verlassen.
22- und 21-Jähriger dürfen in der Schweiz bleiben
Der 22-jährige Kosovare, der wie alle Männer in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist, wurde wegen sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher harter Pornografie, mehrfacher Gewaltdarstellungen, einfacher Verletzung der Verkehrsregeln und Nichtabgabe von Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung für schuldig erklärt. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten, einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.
Auch der 21-jährige Nordmazedonier wurde wegen sexueller Handlungen mit Kindern für sechs Monate bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Beide Männer werden «wegen Härtefalls» nicht des Landes verwiesen. Alle drei Männer haben ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen.
Die Aussagen des Mädchens seien als laut dem vorsitzenden Richter als glaubwürdig einzustufen. Sie hätte die Beschuldigten nicht übermässig belastet, sondern beispielsweise erklärt, dass dem Gruppensex, wo sieben Männer beteiligt waren, zugestimmt hätte. Die Aussagen der Beschuldigten seien hingegen sehr widersprüchlich und schwer nachvollziehbar gewesen. So versuchten sie sich gegenseitig zu denken.