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Wittenbach
19.12.2021

Fördermassnahmen aus Energiefonds werden reduziert

Bild: Pixabay / distelAPPArath
Förderbeiträge aus dem Energiefonds werden künftig nicht mehr angeboten. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen und die vorangeschrittene Etablierung verschiedener Massnahmen sind die Gründe für den Abbau. Stattdessen will sich die Energiestadtkommission mit neuen Fördermassnahmen auseinandersetzen.

Seit mehreren Jahren unterstützt die Gemeinde Wittenbach verschiedene energetische Massnahmen, die zur Vermeidung von CO2-Emissionen führen und die nachhaltige Energienutzung fördern. Die finanzielle Beteiligung für solchen Massnahmen erfolgte über den Energiefonds. So erhielten die Personen Beiträge, die beispielsweise eine Photovoltaikanlage bauten, von einer Ölheizung auf eine Wärmepumpe umstellten oder ein E-Bike, E-Roller oder E-Auto kauften.

«Die Idee dabei war, den Anstoss zu geben, dass solche Massnahmen vermehrt umgesetzt werden», erklärt Boris Schedler, Gemeinderat sowie Vorsitzender der Energiekommission und ergänzt: «Dieses Ziel ist nun erreicht und die Förderung kann zurückgefahren werden.»

Erfolgreicher Anstoss

Jedes Jahr seien vermehrt Fördergelder für entsprechende energetische Massnahmen beantragt worden. «Unsere Angebote waren erfolgreich und haben mitbewirkt, dass auf verschiedenen Ebenen ein Umdenken stattgefunden hat», so Schedler. Die E-Mobilität beispielsweise habe sich stets gesteigert, was sich auch in den Beiträgen bemerkbar gemacht habe.

Gemäss der aktuellen Zahlen von 2021, gehen 50 Prozent des Gesamtförderbetrags von rund 440'000 Franken zu Gunsten der E-Mobilität. Verschiedene Massnahmen haben sich entsprechend durchgesetzt oder werden inzwischen gesetzlich verlangt. «So haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Heiz-, Strom- und Wärmerzeugung geändert, sodass die Förderung von Seite der Gemeinde nicht mehr nötig ist», wie Schedler erklärt. Diesbezüglich liege der Anteil der Beiträge bei 21 Prozent. Aus diesen Gründen habe der Gemeinderat entschieden, per 1. Januar 2022 auf die meisten Fördermassnahmen aus dem Energiefonds zu verzichten.

Auszahlung von Beiträgen für 2021

Für das Jahr 2021 werden noch Unterstützungsbeiträge ausbezahlt. Für folgende Massnahmen muss die entsprechende Baubewilligung jedoch bis zum 31. Dezember 2021 ausgestellt sein:

  • Umstellung von Heizsystemen auf erneuerbare Energie
  • Sanierung von Flachdächern mit erstmaliger Begrünung
  • Solarkollektoren
  • Photovoltaikanlagen

Für die Auszahlung von Förderbeiträgen zugunsten der Elektromobilität gelten folgende Regelungen:

  • E-Auto und E-Roller müssen bis 31. Dezember 2021 eingelöst sein
  • Bei E-Bikes muss die entsprechende Rechnung bis 31. Dezember 2021 eingereicht werden
  • Ladestationen müssen bis 31. Dezember 2021 bewillig sein

Auch beim Wärmepumpencheck und dem Velocheck muss die Rechnung bis 31. Dezember 2021 eingereicht werden, damit der Förderbeitrag ausgestellt wird.

Weiterentwicklung von Fördermassnahmen
Die Unterstützung von Energie- und Klimaunterricht sowie Massnahmen zum Erhalt des Energiestadtlabels bleiben weiterhin erhalten. Zudem sollen gemäss Schedler künftig Beiträge aus dem Energiefonds für neue Massnahmen bezahlt werden, die energetisch sinnvoll sind. «Die Energiestadtkommission wird sich mit der Thematik auseinandersetzen und dem Gemeinderat entsprechende Vorschläge unterbreiten.» Sobald diese ausgearbeitet sind, werden sie der Bevölkerung vorgestellt.

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