Die «Corona-Hilfe» richtet sich an Privatpersonen, die aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten sind. Neben Beratung können diese unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung beantragen. In den letzten Monaten ist die Nachfrage nach der Corona-Hilfe gesunken. Auch eine Befragung bei den Gemeinden hat gezeigt, dass der Bedarf derzeit als gering gesehen wird. Gleichzeitig ist die epidemiologische Entwicklung nach wie vor günstig, wie es in einer Mitteilung der Regierung am Donnerstag heisst.
Wichtiges Mittel zur Unterstützung von Individuen in der Krise
Aufgrund dieser Tatsachen hat die Regierung beschlossen, die Verordnung über Unterstützungsbeiträge für Bedürftige sowie Sozialberatung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (sGS 381.13) aufzuheben. Bis am 30. Juni 2022 können Betroffene noch Gesuche einreichen (mehr dazu unter www.coronahilfe.sg.ch).
Mit der Corona-Hilfe konnte vielen Menschen geholfen werden, die aufgrund der Corona-Krise arbeitslos geworden sind oder Kurzarbeitsentschädigungen beziehen mussten. Die unverschuldeten Einkommenseinbussen konnten abgefedert und damit verhindert werden, dass die Betroffenen langfristig in finanzielle Nöte geraten oder Schulden aufbauen.
Drei Millionen Franken ausbezahlt
Bis Ende April 2022 wurden rund 450 Gesuche bewilligt und gut drei Millionen Franken an Unterstützungsgeldern ausbezahlt. Mehr als die Hälfte der Gesuchstellenden waren Alleinerziehende oder Paare mit Kindern. Neben der finanziellen Sicherung konnten im Rahmen der Corona-Hilfe rund 1'000 Betroffene beraten werden.