Heute müssen sich die St.Galler Gemeinden bei Integrationsmassnahmen, die der Bund finanziert, an Listen von geprüften Angeboten orientieren, die der Kanton herausgegeben hat. Dabei geht es um Deutschkurse, Kurse für den beruflichen Einstieg oder um Angebote zur sozialen Integration wie Vereinsmitgliedschaften oder musische Tätigkeiten.
«Vollumfänglich selbst entscheiden»
Dies soll sich ändern: Die St.Galler Regierung habe einen Nachtrag zum Sozialhilfegesetz ausgearbeitet, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch. Danach sollen künftig die Gemeinden «vollumfänglich selbst entscheiden können, ob eine Massnahme sinnvoll ist».
Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass die Sozialämter in der Lage seien, Entscheide zu einzelnen Massnahmen zu treffen, schreibt die Regierung. Der Kanton wird keine Qualitätsprüfung der Angebotsliste mehr vornehmen. Damit werde dem Wunsch der Kommunen nach mehr Selbständigkeit entsprochen.
Schulungen vorgesehen
Die Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) sei unter anderem für die Schulung der zuständigen Mitarbeiter zuständig. Eine Vereinbarung sehe vor, dass Gemeinden Mittel zurückerstatten müssten, wenn sich herausstellen würde, dass sie falsch verwendet wurden.
Die Gemeinden hätten ein eigenes Interesse an einem korrekten und effektiven Einsatz der Bundesmittel, denn die Kosten bei einer schlechten Integration in den Arbeitsmarkt fallen schliesslich bei den Gemeinden an, heisst es in der Mitteilung. Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. Juli. Vorgesehen ist, die neue Regelung ab dem 1. Dezember 2022 umzusetzen.