Verantwortlich sei die Härtefallklausel, die den Richtern einen grossen Ermessenspielraum lässt, teilt die SVP mit und verlangt, die Ausschaffungsinitiative müsse endlich konsequent umgesetzt werden. Eine Umfrage von «20 Minuten» stützt die Forderung der SVP mit 82 Prozent Zustimmung.
Die dem Volk vorgegaukelte «pfefferscharfe Umsetzung» der Ausschaffungsinitiative (Zitat von alt FDP-Präsident Philipp Müller) ist eine unverschämte Irreführung – das belegen die jüngsten Zahlen des Bundesamtes für Statistik. Ganze 41,2 Prozent der verurteilten Ausländer werden von den Richtern nicht ausgeschafft, obwohl die Verfassung dies verlangt.
Je nach Delikt ist die Bleibequote sogar noch viel höher
Bei schwerer Körperverletzung dürfen über die Hälfte (53 Prozent) der verurteilten Ausländer entgegen der Verfassung in der Schweiz bleiben. Bei strafbarer Pornographie sind es unfassbare 81 Prozent. Es werden also nur 2 von 10 Verurteilten ausgeschafft. Besonders verwerflich ist die Nachsicht der Richter bei sexuellen Handlungen mit Kindern. 66 Prozent der verurteilten ausländischen Kinderschänder dürfen nach dem Willen der Richter in der Schweiz bleiben.
Angesichts dieser unhaltbaren Zustände fordert die SVP zum wiederholten Mal, dass die Ausschaffungsinitiative endlich gemäss dem Volkswillen umgesetzt wird. Die 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative gibt einen Deliktkatalog vor, bei dem straffällige Ausländer ausgeschafft werden müssen. So steht es in der Verfassung. Doch FDP, Mitte und die linksgrünen Parteien haben nachträglich eine sogenannte «Härtefallklausel» eingeführt.
Wie das Bundesamt für Statistik belegt, nützen die Richter dieses Instrument exzessiv
Damit missachten sie den Volkswillen und die direkte Demokratie. Das sieht auch die überwältigende Mehrheit der Leser von «20 Minuten» so, dem grössten Online-Medium der Schweiz. Auf die Frage: «Ist es richtig, dass Richter bei der Landesverweisung einen Ermessensspielraum haben?», antworteten 82 Prozent mit «Nein, dadurch wird der Volkswille zu wenig umgesetzt.»
Unhaltbar ist ausserdem die Weigerung des Bundesrats, eine eigene Datenbasis zu den Landesverweisungen aufzubauen. Der Bundesrat antwortete am 7. März 2022 auf eine entsprechende Frage von SVP-Fraktionspräsident Thomas Aeschi, eine «Statistik zum Vollzug der Landesverweisungen» werde frühestens im Sommer 2023 möglich sein. Das wären dann 13 Jahre nach Annahme der Ausschaffungsinitiative.
Die SVP verurteilt diesen volksverachtenden Schlendrian des Bundesrats aufs Schärfste.